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Firmenwagen von der Steuer absetzen

Nicht nur große Firmen können ihren Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Auch Selbständige und Gewerbetreibende Einzelunternehmer können ihr Auto als Firmenwagen für Fahrten zu Geschäftsterminen nutzen.

Folgende KFZ-Kosten kann man steuerlich absetzen:

  • Umsatzsteuer
  • KFZ-Versicherung
  • Treibstoff
  • Reperaturkosten
  • Zubehör (Öl, Scheibenflüssigkeit, Ersatzteile)
  • Parkkosten
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19% des Auto-Kaufpreises als Umsatzsteuer absetzen

Wenn man ein Fahrzeug zu 100% für berufliche Zwecke nutzt, kann man beim Kauf bereits die Mehrwertsteuer des Kaufpreises bei der nächsten Umsatzsteuererklärung geltend machen.Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland 19% des Netto-Preises und wird zu diesem hinzugerechnet. Kostet ein Auto zum Beispiel 10.000 Euro Brutto, ist darin eine Mehrwertsteuer von 1596,64 Euro enthalten. Um vom Brutto auf den Nettopreis zu kommen muss man durch 1,19 teilen. Die Differenz von Brutto- und Netto-Preis ist die Umsatzsteuer, die man bei der Umsatzsteuererklärung abgeben und damit von der Steuer absetzen kann.

Kaufpreis per Abschreibung von der Steuer absetzen

Den Kaufpreis des Autos muss man auf die Dauer der Nutzung abschreiben. Normalerweise sind das 5 Jahre. Dazu teilt man den Netto-Kaufpreis durch 5 und erhält den Betrag, den man jährlich bei seiner Steuererklärung als Ausgabe angeben darf, bis das Auto nach fünf Jahren komplett abgeschrieben ist.

Bei der steuerlichen Berücksichtigung eines Firmenwagens gibt es zwei Möglichkeiten: Die Erfassung aller Fahrten in einem Fahrtbuch oder die sogenannte 1%-Methode.

Fahrtenbuch führen

Bei der Führung eines Fahrtenbuches notiert man alle Fahrten mit dem Auto akribisch genau und teilt diese in private und betriebliche Fahrten ein. Dabei sind folgende Punkte bei jeder anzugeben:

  • Datum
  • Uhrzeit bei Fahrtbeginn
  • Kilometerstand vor der Fahrt
  • Ausgangsort
  • die zurückgelegten Kilometer
  • Kilometerstand nach der Fahrt
  • Zielort
  • Grund der Fahrt
  • Anlass der Fahrt: privat oder bertrieblich
  • Name
  • Unterschrift des Fahrers

Diese Angaben müssen jede noch so kurze Fahrt mit dem Firmenwagen lückenlos dokumentieren, sonst ist das Fahrtenbuch ungültig. Die privaten Fahrten sind hier als fiktive Betriebseinnahme zu versteuern.

Firmenwagen von der Steuer absetzen – Die 1%-Methode

Wenn man das Auto zu mehr als 50% für die Arbeit benutzt und kein Fahrtenbuch führen will, muss man die 1%-Methode anwenden. Dabei kann man alle Ausgaben, die mit dem Auto zusammen hängen steuerlich in vollem Umfang absetzen. Allerdings muss man 1% des Neupreises pro Monat bei der jährlichen Steuererklärung als Einnahme angeben. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt das Auto ist.

Beispiel:

Ein Audi A4 kostet neu ca. 30.000 Euro. Davon muss man also pro Monat 1% als Einnahme berechnen. Das sind 300 Euro im Monat und somit 3600 Euro im Jahr. Damit man nicht daruf zahlt, sollte man vom Kaufpreis mindestens 3600 Euro pro Jahr abschreiben können. Auf 5 Jahre gerechnet wäre das bei einem Kaufpreis ab 18000 Euro der Fall.

Achtung: Steuern auch beim Verkauf!

Leider hat man mit einem Firmenwagen nicht nur steuerliche Vorteile. Verkauft man ein Auto, das als Firmenwagen genutzt wurde, muss man ebenfall 19% des Verkaufspreises als Umsatzsteuer-Einnahme ans Finanzamt abführen. Zusätzlich muss man den kompletten Kaufpreis als Einnahme bei der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung angeben.

Tipp: Vor dem Verkauf ein Wertgutachten erstellen lassen!

Mit einem Wertgutachten kann Schäden wie Kratzer, Beulen oder andere Schäden am Fahrzeug vom Fahrzeugwert abziehen.


Grundlagen der Absetzbarkeit

Bevor wir uns mit den spezifischen Absetzungsmöglichkeiten beschäftigen, ist es wichtig, die allgemeinen Prinzipien der steuerlichen Absetzbarkeit zu verstehen:

  • Betriebsausgaben: Kosten, die durch den Betrieb veranlasst sind, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
  • Notwendigkeit und Angemessenheit: Die Kosten müssen notwendig und angemessen für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit sein.
  • Nachweisführung: Alle abgesetzten Kosten müssen durch Belege nachgewiesen werden.

Absetzbarkeit beim Kauf eines Neuwagens

Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten eines Neuwagens können nicht sofort vollständig abgesetzt werden, sondern müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die gängige Nutzungsdauer für PKW beträgt 6 Jahre.

Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt.

Beispiel: Angenommen, der Kaufpreis eines Neuwagens beträgt 30.000 Euro.

  • Jährliche Abschreibung: 30.000 Euro6 Jahre=5.000 Euro\frac{30.000 \, \text{Euro}}{6 \, \text{Jahre}} = 5.000 \, \text{Euro}6Jahre30.000Euro​=5.000Euro

Sonderabschreibung

Zusätzlich zur linearen Abschreibung kann eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Höhe von 20% der Anschaffungskosten im ersten Jahr geltend gemacht werden.

Beispiel:

  • Sonderabschreibung im ersten Jahr: 20%×30.000 Euro=6.000 Euro20\% \times 30.000 \, \text{Euro} = 6.000 \, \text{Euro}20%×30.000Euro=6.000Euro
  • Gesamtabschreibung im ersten Jahr: 5.000 Euro+6.000 Euro=11.000 Euro5.000 \, \text{Euro} + 6.000 \, \text{Euro} = 11.000 \, \text{Euro}5.000Euro+6.000Euro=11.000Euro

Betriebskosten

Neben den Anschaffungskosten können auch die laufenden Betriebskosten abgesetzt werden. Dazu gehören:

  • Kraftstoffkosten
  • Versicherung
  • Wartung und Reparaturen
  • Kfz-Steuer

Fahrtenbuchmethode vs. 1%-Regelung

Fahrtenbuchmethode

Bei der Fahrtenbuchmethode werden die tatsächlichen betrieblichen Fahrten dokumentiert, und nur diese werden steuerlich berücksichtigt.

Beispiel: Gesamtkilometer im Jahr: 20.000 km, davon 15.000 km betrieblich.

  • Absetzbarer Anteil: 15.000 km20.000 km=75%\frac{15.000 \, \text{km}}{20.000 \, \text{km}} = 75\%20.000km15.000km​=75% 75% der gesamten Betriebskosten können abgesetzt werden.

1%-Regelung

Alternativ kann die 1%-Regelung angewendet werden. Dabei wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert.

Beispiel: Bruttolistenpreis: 30.000 Euro.

  • Monatlicher geldwerter Vorteil: 1%×30.000 Euro=300 Euro1\% \times 30.000 \, \text{Euro} = 300 \, \text{Euro}1%×30.000Euro=300Euro
  • Jährlicher geldwerter Vorteil: 300 Euro×12 Monate=3.600 Euro300 \, \text{Euro} \times 12 \, \text{Monate} = 3.600 \, \text{Euro}300Euro×12Monate=3.600Euro

Absetzbarkeit beim Kauf eines Gebrauchtwagens

Anschaffungskosten

Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens müssen die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die gängige Nutzungsdauer bleibt in der Regel bei 6 Jahren, kann aber je nach Alter und Zustand des Fahrzeugs angepasst werden.

Beispiel: Kaufpreis eines Gebrauchtwagens: 20.000 Euro.

  • Jährliche Abschreibung: 20.000 Euro6 Jahre=3.333,33 Euro\frac{20.000 \, \text{Euro}}{6 \, \text{Jahre}} = 3.333,33 \, \text{Euro}6Jahre20.000Euro​=3.333,33Euro

Sonderabschreibung

Auch hier kann die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Höhe von 20% der Anschaffungskosten im ersten Jahr geltend gemacht werden.

Beispiel:

  • Sonderabschreibung im ersten Jahr: 20%×20.000 Euro=4.000 Euro20\% \times 20.000 \, \text{Euro} = 4.000 \, \text{Euro}20%×20.000Euro=4.000Euro
  • Gesamtabschreibung im ersten Jahr: 3.333,33 Euro+4.000 Euro=7.333,33 Euro3.333,33 \, \text{Euro} + 4.000 \, \text{Euro} = 7.333,33 \, \text{Euro}3.333,33Euro+4.000Euro=7.333,33Euro

Betriebskosten

Wie beim Neuwagen können auch die Betriebskosten für Gebrauchtwagen abgesetzt werden:

  • Kraftstoffkosten
  • Versicherung
  • Wartung und Reparaturen
  • Kfz-Steuer

Fahrtenbuchmethode vs. 1%-Regelung

Die Fahrtenbuchmethode und die 1%-Regelung gelten auch für Gebrauchtwagen und bieten die gleichen Vor- und Nachteile wie bei Neuwagen.

Steuerliche Besonderheiten für Elektroautos

Elektroautos bieten zusätzliche steuerliche Vorteile:

  • Umweltbonus: Elektroautos können durch den Umweltbonus gefördert werden, der den Kaufpreis reduziert.
  • Kfz-Steuerbefreiung: Elektroautos sind für einen bestimmten Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit.
  • Reduzierter geldwerter Vorteil: Bei der 1%-Regelung wird für Elektroautos, deren Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro liegt, nur 0,25% des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert.

Beispiel: Bruttolistenpreis eines Elektroautos: 40.000 Euro.

  • Monatlicher geldwerter Vorteil: 0,25%×40.000 Euro=100 Euro0,25\% \times 40.000 \, \text{Euro} = 100 \, \text{Euro}0,25%×40.000Euro=100Euro
  • Jährlicher geldwerter Vorteil: 100 Euro×12 Monate=1.200 Euro100 \, \text{Euro} \times 12 \, \text{Monate} = 1.200 \, \text{Euro}100Euro×12Monate=1.200Euro

Fazit

Der Autokauf bietet Selbständigen zahlreiche Möglichkeiten, Kosten steuerlich abzusetzen. Sowohl beim Neuwagen als auch beim Gebrauchtwagen können die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Betriebskosten sind ebenfalls absetzbar, und durch die Wahl zwischen der Fahrtenbuchmethode und der 1%-Regelung kann der steuerliche Vorteil maximiert werden. Besonders vorteilhaft sind Elektroautos, die zusätzliche steuerliche Anreize bieten. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation sind entscheidend, um die Absetzbarkeit der Kosten optimal zu nutzen.