Als haushaltsnahe Dienstleistungen sind z.B. Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar. Jeder Steuerzahler, egal ob Angestellter oder Gewerbetreibender, kann die Kosten für Handwerkerleistungen steuerlich absetzen, indem man sie bei der jährlichen Steuererklärung beim entsprechenden Kostenpunkt als Ausgaben angibt.
In welchem Umfang sind Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar?
Haushaltsnahe Dienstleistungen, die von Gewerbetreibenden ausgeführt werden, wie z.B. Reinigungskräften, Gärtnern oder Handwerkern sind zu 20% absetzbar. Das heißt vom Brutto-Rechnungsbetrag sind 20% als Ausgaben steuerlich absetzbar. Dazu teilt man einfach den Rechnungsbetrag durch 5 und hat als Ergebnis die Summe, die an Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar sind.