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Bewirtungskosten – Geschäftsessen von der Steuer absetzen

Selbständige und Unternehmer können Geschäftsessen als Bewirtungskosten von der Steuer absetzen. Wer mit Kunden oder Arbeitskollegen Essen geht um dabei geschäftliches zu besprechen, der kann die Kosten für das Essen von der Steuer absetzen.

70% des Rechnungsbetrages sind dabei als Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Die restlichen 30% werden als Eigenanteil angesehen, da man dadurch private Kosten sparen würde, die man sonst für Essen ausgeben müsste.

Die 19% Mehrwertsteuer sind bei der Umsatzsteuererklärung komplett absetzbar.

Bewirtungskosten richtig von der Steuer absetzen

Damit ein Restaurantbesuch als Geschäftsessen gilt und als Bewirtungskosten von der Steuer abgesetzt werden kann, muss man folgende Kriterien erfüllen:

Der Anlass für das Geschäftsessen muss geschäftlich sein. Es muss dabei über die Arbeit gesprochen werden. Wie hoch der Anteil an den Arbeitsthemen haben muss ist allerdings nicht geregelt.

Bewirtungsbeleg geben lassen oder selbst anfertigen

Damit man die Kosten für den Restaurantbesuch von der Steuer absetzen kann, benötigt man vom Restaurant eine Quittung und noch bessser einen Bewirtungsbeleg. Die Rechnung auf der alle Speisen und Getränke aufgelistet sind muss sowohl die Einzelpreise als auch die Gesamtsumme der Rechnung beinhalten.

Bewirtungsbelege haben meist die Rechnung mit vorgedruckten Feldern für „Bewirtete Personen“ und weitere wichtige Angaben, die man allerdings im Nachhinein auch selbst auf ein weißes Din-A4-Blatt schreiben kann, auf das man die Rechnung klebt.

Sowohl der vorgedruckte als auch der selbsterstellte Bewirtungsbeleg müssen mit Ort und Datum von demjenigen unterschrieben werden, der das Geschäftsessen als Bewirtungskosten von der Steuer absetzen lassen will. Die Angaben auf dem Bewirtungsbeleg sollte man zeitnah machen. Nachprüfbar ist das aber so gut wie gar nicht.

Bekommt man keine gedruckte Rechnung vom Lokal oder verliert diese, kann man selbst eine Quittung mit Angabe von Ort, Datum, Anlass der Bewirtung und Höhe der Aufwendungen erstellen.

Bei größeren Summen ab 100 Euro sollte man sich vom Restaurant eine Rechnung auf den eigenen Namen ausstellen lassen, da dort der Fiskus genauer hinschaut.

Trinkgelder von der Steuer absetzen

Auch Trinkgelder kann man von der Steuer absetzen. Die meisten Bewirtungsbelege haben hierfür eine Extra-Zeile, in die man die Höhe des Trinkgeldes einträgt. Ist das im Rahmen (also 10 – 15 %), ist das absolut in Ordnung. Bei höheren Trinkgeldern sollte man das von der Trinkgeld-empfangenden Person in Form einer Unterschrift auf dem Bewirtungsbeleg quittieren lassen.

Ausnutzen der Bewirtungskosten-Regel

Selbständige tragen ein hohes unternehmerisches Risiko und werden dewegen mit einigen Vorteilen bedacht. Auf Kosten des Staates zu Speisen und zu Trinken sollte allerdings wirklich einen geschäftlichen Grund haben. Es gibt Fälle, in denen Geschäftsführer von größeren Unternehmen ihre Geburtstage oder sonstige Privat-Partys als Geschäftsessen von der Steuer abgesetzt haben. Manchmal kommen sie damit durch, aber aber im Grund handelt es sich um Steuerhinterziehung durch die Vortäuschung falscher Tatsachen und damit verbundenen Ausgaben, die keinen betrieblichen Grund haben.