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Fahrtkostenpauschale / Kilometergeld / Pendlerpauschale

Die Fahrtkostenpauschale oder auch Kilometergeld ist ein Posten, den Steuerzahler bei der jährlichen Steuererklärung immer angeben sollten. Damit bekommen Sie meist einen schönen Geldbetrag vom Finanzamt zurück erstattet.

So berechnet man die Fahrtkostenpauschale

Um die Fahrkostenpauschale auszurechnen benötigt man folgende Angaben:

  • Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstätte
  • Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 Euro
  • Anzahl der Arbeitstag im Jahr

Um die Fahrtkostenpauschale, die man von der Steuer absetzen kann, auszurechnen, muss man zunächste die Entfernung von der eigenen Wohnadresse zur Arbeitsstätte wissen. Wenn man die genaue Entfernung nicht weiß, kann man diese einfach mit Google-Maps berechnen lassen. Die ermittelte Distanz nimmt mal mal zwei um die Gesamte Länge des Hinwegs und Rückwegs zu erhalten. Die Kilometeranzahl multipliziert man mit der sogenannten Kilometerpauschale. Diese ist auf 0,30 Euro pro Kilometer festgelegt. Das Ergebnis daraus multipliziert man wiederrum mit den Anzahl der Arbeitstage, an denen man im vergangenen Steuerjahr den Weg zur Arbeit zurückgelegt hat.

Formel zur Berechnung der Farhtkostenpauschale

Fahrtkostenpauschale = Distanz zur Arbeit und zurück x Kilometerpauschale von 0,30 Euro x Anzahl der Arbeitstage im Steuerjahr

Beispiel zur Berechnung der Fahrtkostenpauschale

Ist Ihr Weg zur Arbeit beispielsweise 20 Kilometer lang und Sie fahren diesen an 300 Tagen im Jahr berechnet man die von der Steuer absetzbare Fahrtkostenpauschale folgendermaßen:

20 Kilometer x 2 = 40 Kilometer

40 Kilometer x Fahrtkostenpauschale von 0,30 Euro = 12 Euro

12 Euro x 300 Arbeitstage = 3600 Euro

Als Fahrtkostenpauschle könnte man in diesem Beispiel bei der Steuer also Ausgaben in Höhe von 3600 Euro angeben. Die Steuerersparnis hängt dann von der Steuerklasse und vom Einkommen ab. In den meisten Fällen dürfte das aber eine nicht zu vernachlässigende Summe sein.

Fahrtkostenpauschale bei einer Fahrgemeinschaft

Teilen Sie das Auto auf dem Weg zur Arbeit mit anderen steuerpflichtigen Personen, Kinder sind davon also nicht betroffen, können Sie bei der Steuererklärung die Fahrtkostenpauschale nur anteilig angeben und absetzen. Sie rechnen dazu wie oben beschrieben die Fahrtkostenpauschale aus, teilen diese aber noch durch die Anzahl der Mitfahrer.

Fahrtkostenpauschale bei anderem Verkehsmittel
Fahrtkostenpauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Sie können die Fahrtkostenpauschale auch von der Steuer absetzen, wenn Sie ihren Arbeitsweg mit dem Fahrrad zurück legen. Wenn Sie mit Öffentlichen Verkehsmitteln wie Bus oder Bahn in die Arbeit fahren (pendeln), haben Sie die Wahl ob Sie die tatsächlichen Kosten für die Fahrtickets abrechnen oder die Fahrtkostenpauschale anwenden. Bei der genauen Abrechnung benötigen Sie aber zusätzlich die Belege und Rechnungen der einzelnen Fahrten. Das kann unter Umständen sehr aufwändig werden und lohnt sich nur selten. Deswegen bietet die Fahrtkostenpauschale eine Erleichterung. Im Zweifelsfall sollte man die tatsächlichen Ausgaben mit der Fahrtkostenpauschale vergleichen und sich für die Methode entscheiden, die von Vorteil für einen selbst ist.

Wer nicht nur Geld durch einen KFZ-Steuer-Vergleich sparen will, sondern etwas verdienen will ist hier richtig: Die Antwort auf die Frage: „Wie komme ich schnell an Geld ohne Kredit?“