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Steuern beim Aktienverkauf in Deutschland – Was Anleger wissen müssen

    Beim Aktienverkauf in Deutschland sind steuerliche Aspekte ein wichtiger Punkt für jeden Anleger. Ob du Gewinne oder Verluste aus deinem Depot erzielst, die richtige Strategie für die Versteuerung deiner Aktienverkäufe kann dir bares Geld sparen. Dieser Guide erklärt dir alles Wichtige rund um Kapitalertragssteuer, Freibeträge und Möglichkeiten, Steuern zu sparen.


    🔍 Inhalte

    • Kapitalertragssteuer auf Aktiengewinne
    • Freibeträge und Steuerfreibeträge
    • Aktienverluste und ihre steuerliche Anrechnung
    • Tipps zur Steueroptimierung beim Aktienverkauf
    • FAQs zu Steuern auf Aktienverkäufe in Deutschland

    📊 Steuer auf Aktienverkäufe: Überblick

    SteuerartProzentsatzFreibetragBesonderheiten
    Kapitalertragssteuer25 % (zzgl. Soli)1.000 € (Sparerfreibetrag)Pauschal auf Kapitalerträge, ohne Progression
    Solidaritätszuschlag5,5 %Nicht anwendbarZusatz zur Kapitalertragssteuer
    Kirchensteuer (optional)8-9 %Nicht anwendbarAbhängig vom Bundesland, optional durch Konfessionszugehörigkeit

    💸 Kapitalertragssteuer auf Aktienverkäufe

    Was ist die Kapitalertragssteuer?

    Die Kapitalertragssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen. Sie beträgt 25 % und wird durch den sogenannten „Abgeltungsteuersatz“ auf Erträge aus Kapitalanlagen erhoben. Zusätzlich fallen 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie – bei Kirchenmitgliedern – Kirchensteuer an.

    Steuerliche Erfassung des Aktienverkaufs

    Beim Aktienverkauf in Deutschland führt deine Bank oder dein Broker die Kapitalertragssteuer in der Regel automatisch ab. Das bedeutet, dass du als Anleger nicht aktiv werden musst, um diese Steuer zu zahlen. Die Bank zieht die Steuer von deinem Gewinn ab und überweist den Restbetrag auf dein Konto.

    Beispiel:
    Verkaufserlös: 5.000 €
    Anschaffungskosten: 3.500 €
    Gewinn: 1.500 €
    Kapitalertragssteuer (25 % von 1.500 €): 375 €
    Solidaritätszuschlag (5,5 % von 375 €): 20,63 €
    Gesamtsteuer: 395,63 €
    Auszahlungsbetrag: 5.000 € – 395,63 € = 4.604,37 €


    🧾 Freibeträge und Steuerfreibeträge

    Sparer-Pauschbetrag

    Für Privatanleger gilt ein Sparerfreibetrag von 1.000 € (bei Einzelveranlagung) bzw. 2.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung). Dieser Freibetrag wird automatisch berücksichtigt, wenn du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst.

    Freistellungsauftrag nutzen

    Den Freistellungsauftrag kannst du ganz einfach bei deiner Bank stellen und somit bis zu den oben genannten Beträgen steuerfrei Kapitalerträge vereinnahmen. Hast du diesen Freibetrag ausgeschöpft, werden Gewinne aus Kapitalerträgen versteuert.

    Verrechnung von Verlusten

    Verluste aus Aktienverkäufen lassen sich mit Gewinnen aus anderen Wertpapieren verrechnen, um die Steuerlast zu reduzieren. Dabei gelten jedoch Einschränkungen:

    • Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
    • Verluste aus anderen Kapitalanlagen (wie Anleihen) können mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden.

    Experten-Tipp:
    Falls dein Depot Verluste enthält, kann es sich lohnen, gezielt Aktien mit Verlust zu verkaufen, um diese mit Gewinnen aus anderen Aktien zu verrechnen.


    📉 Aktienverluste steuerlich anrechnen

    Verlustbescheinigung beantragen

    Am Jahresende stellt deine Bank eine Verlustbescheinigung aus, in der die Verluste des Jahres zusammengefasst sind. Diese Verluste kannst du in der Steuererklärung angeben, um sie in den Folgejahren mit Gewinnen zu verrechnen.

    Hinweis: Verlustbescheinigungen müssen bis zum Jahresende beantragt werden, da sonst die Verluste automatisch in das nächste Jahr übertragen werden.

    Verluste ins Folgejahr übertragen

    Kannst du Verluste nicht mit Gewinnen verrechnen, können sie in die Folgejahre übertragen werden. So lassen sich auch in den kommenden Jahren Gewinne steuerfrei realisieren, bis die Verluste vollständig aufgebraucht sind.


    💡 Tipps zur Steueroptimierung beim Aktienverkauf

    Einige Strategien helfen, die Steuerlast bei Aktienverkäufen zu optimieren:

    1. Freibeträge vollständig nutzen: Durch Freistellungsaufträge lassen sich Kapitalerträge bis 1.000 € steuerfrei vereinnahmen.
    2. Verlustverrechnung gezielt einsetzen: Aktienverluste gezielt realisieren und damit Gewinne in anderen Bereichen verrechnen.
    3. Timing beachten: Ein Verkauf im neuen Jahr kann steuerliche Vorteile bieten, besonders wenn Gewinne aus dem Vorjahr niedrig sind.
    4. Langfristig investieren: Aktiengewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig, jedoch entfällt ein häufiger Steuerabzug bei langfristigen Anlagen.

    🔍 FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Steuern beim Aktienverkauf

    Wann muss ich Steuern auf den Aktienverkauf zahlen?
    Sobald Gewinne aus Aktienverkäufen erzielt werden, fallen Steuern an, die durch deine Bank abgeführt werden.

    Welche Freibeträge gelten bei der Kapitalertragssteuer?
    Für Privatanleger gelten 1.000 € (2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) als Freibetrag.

    Können Verluste aus Aktienverkäufen steuerlich genutzt werden?
    Ja, Aktienverluste können mit Aktiengewinnen verrechnet und ins nächste Jahr übertragen werden.

    Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer?
    Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.


    Durch eine kluge Strategie und die Nutzung von Freibeträgen und Verlustverrechnung kannst du beim Aktienverkauf die Steuerlast deutlich reduzieren und deine Rendite optimieren.