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Steuern bei Minijob: Alles Wichtige im Überblick

    Arbeiten Sie in einem Minijob und fragen sich, wie es um die Steuern steht? In diesem Guide erfahren Sie alles über die steuerliche Situation bei Minijobs, welche Abgaben anfallen und wie Sie gegebenenfalls mehr verdienen können, ohne steuerlich belastet zu werden.


    📌 Inhalte

    • Was ist ein Minijob?
    • Steuern und Abgaben bei Minijobs
    • Unterschied zwischen 520-Euro-Minijob und kurzfristigem Minijob
    • Lohnsteuer und Einkommenssteuer bei Minijobs
    • Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    • Steuerfreibeträge und Zusatzverdienst
    • Häufige Fragen und Antworten zum Thema

    🔍 Was ist ein Minijob?

    Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, das vor allem durch eine geringe Arbeitszeit und ein festes, geringes Einkommen gekennzeichnet ist. Aktuell liegt die Einkommensgrenze bei 520 Euro pro Monat. Minijobs sind ideal für Studenten, Rentner oder Menschen, die neben einer Haupttätigkeit etwas dazuverdienen möchten. Die zwei Hauptarten von Minijobs sind:

    1. 520-Euro-Minijob: Hier darf der monatliche Verdienst die 520-Euro-Grenze nicht überschreiten.
    2. Kurzfristiger Minijob: Für eine begrenzte Dauer (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr) und ohne feste Einkommensgrenze.

    💼 Steuern und Abgaben bei Minijobs

    Normalerweise ist ein Minijob für Arbeitnehmer steuerfrei – es fallen in der Regel keine Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Stattdessen entrichtet der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe an die Minijob-Zentrale. Diese beträgt in der Regel rund 30% des Arbeitsentgelts und enthält:

    • Pauschalsteuer (2 %)
    • Pauschale Krankenversicherung (13 %)
    • Pauschale Rentenversicherung (15 %)

    Diese Abgaben zahlt der Arbeitgeber direkt an die Minijob-Zentrale, sodass Sie als Arbeitnehmer den vollen Nettolohn erhalten.

    Ausnahme: Rentenversicherungsbeitrag

    Eine Ausnahme besteht in der Rentenversicherung. Hier zahlen Minijobber seit 2013 einen kleinen Eigenanteil von derzeit 3,6 %. Sie können sich aber auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen.


    💡 Unterschied zwischen 520-Euro-Minijob und kurzfristigem Minijob

    Der Unterschied zwischen den beiden Minijob-Arten liegt vor allem in den Abgaben und der steuerlichen Behandlung:

    Kriterium520-Euro-MinijobKurzfristiger Minijob
    Maximaler Verdienst520 Euro pro Monatkeine feste Grenze
    Dauerunbefristetmax. 3 Monate oder 70 Arbeitstage
    SteuernPauschalsteuer durch ArbeitgeberLohnsteuer nach Steuerklasse möglich
    SozialversicherungKranken- und Rentenversicherungspauschalekeine Sozialabgaben
    Befreiung Rentenvers.*?Ja, auf Antrag möglichNicht erforderlich

    Ein kurzfristiger Minijob ist steuerlich jedoch etwas anders geregelt, da die Lohnsteuer auf Lohnsteuerkarte erhoben wird, und daher in die eigene Steuerklasse einfließt.


    🧾 Lohnsteuer und Einkommenssteuer bei Minijobs

    Minijobber müssen in der Regel keine Einkommenssteuer zahlen, da das Einkommen in einem Minijob oft unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Stand 2024) liegt.

    • 520-Euro-Minijob: Pauschalsteuer von 2 %, die der Arbeitgeber übernimmt.
    • Kurzfristiger Minijob: Falls über Steuerklasse abgerechnet, kann Lohnsteuer fällig werden, abhängig vom persönlichen Steuersatz und der Steuerklasse.

    Beispiel: Lohnsteuer bei Minijob und Hauptjob

    Arbeiten Sie zusätzlich zu einem Hauptjob in einem Minijob, wird dieser pauschal besteuert und erscheint nicht auf der Lohnsteuerkarte. Bei einem kurzfristigen Minijob hingegen könnte der Verdienst in Steuerklasse VI eingestuft werden, was zu einem höheren Steuersatz führen kann.

    Beispiel: Frau Schmidt hat einen Hauptjob und einen kurzfristigen Minijob über drei Wochen. Da sie den Nebenjob auf Steuerkarte abrechnet, zahlt sie darauf Lohnsteuer gemäß Steuerklasse VI.


    🧮 Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Minijob

    Arbeitgeber müssen verschiedene Beiträge abführen, die je nach Art des Minijobs leicht variieren:

    AbgabeBetrag für 520-Euro-JobBetrag für kurzfristigen Minijob
    Pauschalsteuer2 %Abrechnung nach Steuerklasse möglich
    Krankenversicherung13 %keine
    Rentenversicherung15 %keine
    Umlagen und Unfallversicherungca. 2 % (variiert nach Branche)variiert

    Arbeitnehmer zahlen im 520-Euro-Minijob lediglich die Rentenversicherung von 3,6 %, es sei denn, sie lassen sich davon befreien.


    🛡️ Steuerfreibeträge und Zusatzverdienst

    Das Einkommen aus einem Minijob liegt für viele Arbeitnehmer innerhalb des steuerfreien Grundfreibetrags. Für Studierende oder Rentner, die nur geringfügig arbeiten, ist dies besonders vorteilhaft, da zusätzliche Einkünfte in einem Minijob steuerfrei sein können.

    Zusätzliche Steuerfreiheit nutzen

    • Ein zusätzlicher Minijob neben dem Hauptjob ist steuerfrei, sofern er pauschal abgerechnet wird.
    • Zusätzliche Einnahmen aus weiteren kurzfristigen Minijobs sind möglich, solange sie den Steuerfreibetrag nicht überschreiten und unter der kurzfristigen Grenze bleiben.

    📝 Häufige Fragen und Antworten zu Steuern bei Minijobs

    Ist ein Minijob steuerfrei?

    Ja, 520-Euro-Minijobs sind steuerfrei, weil der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer übernimmt. Kurzfristige Minijobs können steuerpflichtig sein, je nach persönlicher Steuerklasse.

    Was passiert, wenn ich mehr als 520 Euro im Minijob verdiene?

    Übersteigt der Verdienst im Minijob regelmäßig die 520-Euro-Grenze, wird er als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft, und alle Sozialversicherungsbeiträge werden fällig.

    Kann ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

    Ja, Arbeitnehmer können beim Arbeitgeber eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen und so den Beitrag von 3,6 % sparen.

    Wie viele Minijobs darf ich steuerfrei haben?

    Sie können einen Minijob neben einer Haupttätigkeit steuerfrei haben. Ein zweiter Minijob wäre dann steuerpflichtig.


    📚 Glossar zum Thema Minijob und Steuern

    BegriffErklärung
    PauschalsteuerEin fester Steuerbetrag von 2 %, den der Arbeitgeber für den Minijobber zahlt
    KrankenversicherungBeitrag des Arbeitgebers für den 520-Euro-Minijob
    RentenversicherungPauschalbetrag, bei dem der Arbeitnehmer einen kleinen Eigenanteil leisten muss
    Kurzfristiger MinijobZeitlich begrenzte Tätigkeit ohne Sozialversicherungsabgaben
    SteuerfreibetragDer Betrag, bis zu dem ein Einkommen steuerfrei bleibt, aktuell 10.908 Euro

    📈 Fazit: Steuern bei Minijobs – Vorteile und Chancen optimal nutzen

    Ein Minijob bietet steuerliche Vorteile und ist eine unkomplizierte Möglichkeit, steuerfrei dazu zu verdienen. Achten Sie auf die Abgrenzung zum kurzfristigen Minijob und informieren Sie sich bei der Minijob-Zentrale, wenn Sie mehrere Beschäftigungen kombinieren möchten. So nutzen Sie Ihren Minijob steuerlich optimal!