Mit den richtigen Tipps kann das eigene Handy steuerlich geltend gemacht werden und so zu einem attraktiven Sparpotenzial führen. In diesem umfassenden Guide erfahren Sie, wie Sie Ihr Handy von der Steuer absetzen und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.
📑 Inhalte
- Handy von der Steuer absetzen: Voraussetzungen
- Handy steuerlich absetzen als Selbstständiger vs. Angestellter
- Handyvertrag und -kosten steuerlich geltend machen
- Absetzungsmöglichkeiten bei Kauf, Nutzung und Zubehör
- Beispielrechnungen für die Steuererklärung
- Häufig gestellte Fragen zur Absetzung des Handys
- Glossar: Wichtige Begriffe einfach erklärt
💼 Voraussetzungen, um das Handy steuerlich abzusetzen
Um das Handy von der Steuer abzusetzen, muss der berufliche Nutzungsanteil nachgewiesen werden. Hierfür gelten in Deutschland klare Richtlinien:
- Berufliche Nutzung: Das Handy muss nachweislich beruflich genutzt werden. Privatanwender ohne berufliche Notwendigkeit können ihr Handy daher nicht absetzen.
- Nachweis: Die berufliche Nutzung kann über einen Einzelnachweis oder eine pauschale Einschätzung (meist bis zu 50 %) erfolgen.
- Selbstständige vs. Angestellte: Der berufliche Nutzungsgrad wird für Angestellte, die das Handy privat angeschafft haben, häufig pauschal angesetzt, während Selbstständige detailliertere Nachweise erbringen müssen.
👔 Unterschied zwischen Selbstständigen und Angestellten
1. Handy absetzen als Selbstständiger
Selbstständige können in der Regel das komplette Handy sowie sämtliche Kosten für die Anschaffung, Nutzung und das Zubehör absetzen, sofern der berufliche Anteil belegt wird.
- Abschreibung: Ist das Handy teurer als 800 € netto, muss es über mehrere Jahre abgeschrieben werden (gewöhnlich über 3 Jahre).
- Direktabzug bei geringem Wert: Liegt der Anschaffungswert unter 800 € netto (952 € brutto), kann der volle Betrag direkt als Betriebsausgabe abgezogen werden.
2. Handy absetzen als Angestellter
Für Angestellte ist das Absetzen des Handys möglich, wenn es nachweislich beruflich bedingt genutzt wird, insbesondere bei Außendiensttätigkeiten oder wenn der Arbeitgeber keine Firmenhandys bereitstellt. Oft wird hierbei ein beruflicher Nutzungsanteil von 50 % anerkannt.
📲 Handyvertrag und -kosten absetzen
Welche Kosten sind absetzbar?
Neben den Anschaffungskosten können auch alle laufenden Kosten wie der Handyvertrag anteilig abgesetzt werden. Dazu gehören:
- Grundgebühr des Mobilfunkvertrags
- Kosten für Internetnutzung
- Kosten für Telefonie und Nachrichten (berufliche Nutzung)
Beispielrechnung: Vertragskosten
Position | Kosten (jährlich) | Absetzbarer Anteil (50 %) |
---|---|---|
Handyvertrag (Grundgebühr) | 360 € | 180 € |
Mobile Daten (Zusatz) | 120 € | 60 € |
Gesamtkosten | 480 € | 240 € |
💵 Handy-Absetzung beim Kauf, Nutzung und Zubehör
1. Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten des Handys können entweder direkt (bei geringem Wert) oder als Abschreibung (über mehrere Jahre) abgesetzt werden.
- Direktabzug: Bei einem Kaufpreis unter 800 € netto kann das Gerät im Anschaffungsjahr vollständig geltend gemacht werden.
- Abschreibung: Liegt der Wert über 800 €, erfolgt die Abschreibung linear über die Nutzungsdauer von 3 Jahren.
2. Zubehör und Reparaturen
Zusätzliches Zubehör (wie Ladekabel, Hüllen oder Kopfhörer) und Reparaturkosten sind ebenfalls absetzbar, wenn sie zur beruflichen Nutzung des Geräts beitragen.
🧾 Beispielrechnungen zur Steuerlichen Absetzung des Handys
Hier einige konkrete Beispiele, um die Absetzungsmöglichkeiten anschaulich darzustellen.
Beispiel 1: Handy unter 800 € netto
Angenommen, ein Selbstständiger kauft ein Handy für 750 € netto (892,50 € brutto). Da der Betrag unter 800 € netto liegt, kann er das Handy direkt als Betriebsausgabe geltend machen und den gesamten Betrag im Kaufjahr ansetzen.
Beispiel 2: Handy über 800 € netto
Kauft der Selbstständige ein Handy für 1.000 € netto, muss er es über 3 Jahre abschreiben. Das bedeutet, jährlich können 333,33 € abgesetzt werden, was im ersten Jahr anteilig von der Steuer abgezogen wird.
Beispiel 3: Angestellter mit 50 % beruflicher Nutzung
Ein Angestellter nutzt sein Handy zur Hälfte beruflich und hat Kosten von insgesamt 1.000 €. Hier wird pauschal 50 % der Kosten abgesetzt, also 500 €.
Hinweis: Die Berechnungen variieren je nach Berufsgruppe und Nutzungsgrad. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die individuell optimale Berechnung zu finden.
📝 Häufig gestellte Fragen zum Handyabsetzen
Wie hoch sollte der berufliche Nutzungsanteil sein?
Der berufliche Nutzungsanteil sollte in der Regel mindestens 10 % betragen, um das Handy absetzen zu können. Eine pauschale Annahme von 50 % ist oft gängig, muss jedoch bei höheren beruflichen Anteilen gegebenenfalls nachgewiesen werden.
Kann ich ein gebrauchtes Handy absetzen?
Ja, auch gebrauchte Handys können abgesetzt werden, solange der Kaufpreis sowie die berufliche Nutzung nachweisbar sind.
Muss ich alle Rechnungen und Nachweise aufbewahren?
Ja, alle Belege zu den Anschaffungs- und Nutzungskosten sollten für eine eventuelle Prüfung durch das Finanzamt aufbewahrt werden.
Wie erfolgt die Absetzung in der Steuererklärung?
Angestellte geben die Handy-Kosten in der Anlage N (Werbungskosten) an, während Selbstständige die Absetzung in der Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) geltend machen.
📘 Glossar: Wichtige Begriffe
Begriff | Erklärung |
---|---|
Anlage N | Formular für Arbeitnehmer, um Werbungskosten wie das Handy geltend zu machen. |
Anlage EÜR | Formular für Selbstständige zur Einnahmenüberschussrechnung, um Betriebsausgaben abzusetzen. |
AfA (Abschreibung) | Absetzung für Abnutzung. Die steuerliche Verteilung der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer. |
Fazit: Handykosten clever von der Steuer absetzen
Die Absetzung des eigenen Handys von der Steuer bietet sowohl für Angestellte als auch Selbstständige die Chance, Kosten zu reduzieren und Steuern zu sparen. Mit der richtigen Planung und einer durchdachten Dokumentation lassen sich Anschaffungen wie das Handy effektiv als berufliche Ausgaben geltend machen und bringen so finanzielle Vorteile.