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Vorsteuerabzug: Kennen Sie Ihre steuerlich absetzbaren Ausgaben?

Da es sich um ein ziemlich kniffliges System handelt, nutzen viele Selbständige die Dienste von Steuerberatern, was sehr kostspielig sein kann. Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wie Sie Geld sparen können, finden Sie hier eine Übersicht über alle einkommensbezogenen Ausgaben, die von Ihrer Einkommensteuerrechnung abgezogen werden können. Dazu gehören Dinge wie Fahrtkostenpauschale, Geschäftsreisen, Weiterbildung, Arbeitskleidung oder Berufsversicherung.

Wie hoch ist der pauschale Vorsteuerabzug für Werbungskosten?

Das Finanzamt berücksichtigt einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von bis zu 1.000 € pro Jahr als Werbungskosten. Dies bedeutet, dass für bis zu 1.000 € keine Quittungen oder Nachweise erforderlich sind. Für viele Mitarbeiter sind die Kosten für die Berufsausübung höher als 1.000 €. Diese Kosten sind auch steuerlich abzugsfähig, was durch eine Steuererklärung leicht möglich ist. In diesem Fall kann das Finanzamt einen entsprechenden Nachweis verlangen.

1. Fahrtkostenpauschale

Sie können 0,30€ von Ihren Steuern für jeden Kilometer zwischen Wohnung und Arbeit zurückbekommen (einfache Fahrt). Diese Pauschale können Sie unabhängig von Ihrem Verkehrsmittel nutzen – mit dem Zug, dem eigenen oder dem gemeinsamen Auto. Der maximale Betrag, den Sie mit der Pendlerpauschale angeben können, beträgt bis zu 4.500 € pro Jahr.

Wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben höher sind, könnte es effektiver sein, wenn Sie den Pauschalbetrag nicht verwenden. In diesem Fall können Sie alle Ihre tatsächlichen Reisekosten angeben. Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen Sie alle Ihre gesammelten Belege für Kraftstoff und öffentliche Verkehrsmittel abgeben.

[Alle Infos zur Fahrtkostenpauschale]

2. Geschäftsreisen

Ausgaben für Geschäftsreisen und Seminare sind ebenfalls steuerlich absetzbar.

Hinweis: Wenn der Arbeitgeber die Gebühren für die Geschäftsreise oder das Seminar bereits erstattet hat, müssen Sie dies in der Steuererklärung angeben.

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3. Essenszulage

Eine Geschäftsreise bedeutet, eine gewisse Zeit von zu Hause weg zu verbringen. Für diesen Zeitraum können Sie für die ersten 90 Tage eine Verpflegungspauschale beantragen.

Wenn Sie außerhalb Ihres normalen Arbeitsbereichs arbeiten, erhalten Sie eine Entschädigung für die höheren Kosten, die Ihnen in dieser Zeit entstehen. Wenn Ihr Arbeitgeber keine Tagegelder zahlt, können Sie 12 € für jede Reise, die länger als 8 Stunden dauert, verlangen. Wenn die Reise ganze Tage dauert, können Sie 24 € pro Tag verlangen. Bei einer Auslandsreise sind die Pauschalen deutlich höher, z.B. für Frankreich 115€, London 224€ oder San Francisco 314€.

4. Vorsteuerabzug bei Arbeitsmitteln und Werkzeugen

Ein gekaufter Artikel, der hauptsächlich für berufliche Zwecke verwendet wird, kann als einkommensbezogener Aufwand ausgewiesen werden. Ein Artikel, der nicht teurer als 487,90 € ist, kann sofort und vollständig im selben Jahr angemeldet werden. Ist der Posten teurer, kann er über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ohne Kaufnachweis können Sie den Zuschuss von 110 € für Arbeitsmittel noch abziehen.

Die Posten können nur abgezogen werden, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht bereits erstattet hat.

Theoretisch kann jedes Objekt ein arbeitsbezogenes Werkzeug sein. Typische Beispiele sind:

  • Arbeitskleidung
  • Aktentasche
  • PC, Notebook, Smartphone
  • Software
  • Arbeitsplatzausstattung (Schreibtisch, Bürostuhl, Bücherregal)

5. Berufsbedingte Umzüge

Die notwendigen Kosten für den Umzug Ihrer Hauptadresse aufgrund Ihrer Arbeit sind steuerlich absetzbar. Reisekosten können ebenso abgezogen werden wie Umzugsunternehmen, Maklergebühren und die doppelte Miete, die Sie zahlen müssen. Hinzu kommt eine Pauschale für alle weiteren Umzugskosten von 764 € (seit dem 1.2.2017), die ohne Nachweis verwendet werden kann.

6. Führen von zwei Haushalten

Wenn Sie wegen Ihrer Arbeit einen zweiten Haushalt benötigen, können Sie einen Großteil der Kosten für Ihre zweite Wohnung abziehen.

Dies schließt ein:

  • Mietkosten und Nebenkosten
  • Steuer auf Zweitwohnungen
  • Rundfunkgebühr
  • Möbel und andere Einrichtungsgegenstände
  • Fahrten zwischen der ersten und zweiten Wohnung

Voraussetzungen:

  1. das zweite Haus ist aus beruflichen Gründen eingerichtet.
  2. Es ist mindestens 30 Minuten schneller, den Arbeitsplatz vom zweiten Haus aus zu erreichen.
  3. Sie besitzen teilweise die Wohnung, die Ihr Hauptwohnsitz ist.
  4. Der Hauptwohnsitz ist das Zentrum des Lebens.
  5. Gebühren für Berufsverbände, Gewerkschaften oder Spenden

Sie können Ihre Spende vollständig von der Steuer sowie von den Gebühren für Berufsverbände und Gewerkschaften absetzen.

8. Berufshaftpflichtversicherung

Jede Versicherung, die ein Berufsrisiko abdeckt, kann als Berufskosten deklariert werden. Dazu gehören z.B. die Berufshaftpflicht, die Unfallversicherung (für Unfälle im beruflichen Rahmen) oder die Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrecht).

Versicherungen, die ein privates Risiko abdecken (Krankenversicherung, private Pflegeversicherung, Lebensversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung usw.) sind hier nicht enthalten, können aber als Sonderausgaben ausgewiesen werden.