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Firmenwagen von der Steuer absetzen

Nicht nur große Firmen können ihren Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Auch Selbständige und Gewerbetreibende Einzelunternehmer können ihr Auto als Firmenwagen für Fahrten zu Geschäftsterminen nutzen.

Folgende KFZ-Kosten kann man steuerlich absetzen:

  • Umsatzsteuer
  • KFZ-Versicherung
  • Treibstoff
  • Reperaturkosten
  • Zubehör (Öl, Scheibenflüssigkeit, Ersatzteile)
  • Parkkosten
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19% des Auto-Kaufpreises als Umsatzsteuer absetzen

Wenn man ein Fahrzeug zu 100% für berufliche Zwecke nutzt, kann man beim Kauf bereits die Mehrwertsteuer des Kaufpreises bei der nächsten Umsatzsteuererklärung geltend machen.Die Umsatzsteuer beträgt in Deutschland 19% des Netto-Preises und wird zu diesem hinzugerechnet. Kostet ein Auto zum Beispiel 10.000 Euro Brutto, ist darin eine Mehrwertsteuer von 1596,64 Euro enthalten. Um vom Brutto auf den Nettopreis zu kommen muss man durch 1,19 teilen. Die Differenz von Brutto- und Netto-Preis ist die Umsatzsteuer, die man bei der Umsatzsteuererklärung abgeben und damit von der Steuer absetzen kann.

Kaufpreis per Abschreibung von der Steuer absetzen

Den Kaufpreis des Autos muss man auf die Dauer der Nutzung abschreiben. Normalerweise sind das 5 Jahre. Dazu teilt man den Netto-Kaufpreis durch 5 und erhält den Betrag, den man jährlich bei seiner Steuererklärung als Ausgabe angeben darf, bis das Auto nach fünf Jahren komplett abgeschrieben ist.

Bei der steuerlichen Berücksichtigung eines Firmenwagens gibt es zwei Möglichkeiten: Die Erfassung aller Fahrten in einem Fahrtbuch oder die sogenannte 1%-Methode.

Fahrtenbuch führen

Bei der Führung eines Fahrtenbuches notiert man alle Fahrten mit dem Auto akribisch genau und teilt diese in private und betriebliche Fahrten ein. Dabei sind folgende Punkte bei jeder anzugeben:

  • Datum
  • Uhrzeit bei Fahrtbeginn
  • Kilometerstand vor der Fahrt
  • Ausgangsort
  • die zurückgelegten Kilometer
  • Kilometerstand nach der Fahrt
  • Zielort
  • Grund der Fahrt
  • Anlass der Fahrt: privat oder bertrieblich
  • Name
  • Unterschrift des Fahrers

Diese Angaben müssen jede noch so kurze Fahrt mit dem Firmenwagen lückenlos dokumentieren, sonst ist das Fahrtenbuch ungültig. Die privaten Fahrten sind hier als fiktive Betriebseinnahme zu versteuern.

Firmenwagen von der Steuer absetzen – Die 1%-Methode

Wenn man das Auto zu mehr als 50% für die Arbeit benutzt und kein Fahrtenbuch führen will, muss man die 1%-Methode anwenden. Dabei kann man alle Ausgaben, die mit dem Auto zusammen hängen steuerlich in vollem Umfang absetzen. Allerdings muss man 1% des Neupreises pro Monat bei der jährlichen Steuererklärung als Einnahme angeben. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt das Auto ist.

Beispiel:

Ein Audi A4 kostet neu ca. 30.000 Euro. Davon muss man also pro Monat 1% als Einnahme berechnen. Das sind 300 Euro im Monat und somit 3600 Euro im Jahr. Damit man nicht daruf zahlt, sollte man vom Kaufpreis mindestens 3600 Euro pro Jahr abschreiben können. Auf 5 Jahre gerechnet wäre das bei einem Kaufpreis ab 18000 Euro der Fall.

Achtung: Steuern auch beim Verkauf!

Leider hat man mit einem Firmenwagen nicht nur steuerliche Vorteile. Verkauft man ein Auto, das als Firmenwagen genutzt wurde, muss man ebenfall 19% des Verkaufspreises als Umsatzsteuer-Einnahme ans Finanzamt abführen. Zusätzlich muss man den kompletten Kaufpreis als Einnahme bei der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung angeben.

Tipp: Vor dem Verkauf ein Wertgutachten erstellen lassen!

Mit einem Wertgutachten kann Schäden wie Kratzer, Beulen oder andere Schäden am Fahrzeug vom Fahrzeugwert abziehen.